Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)
Stand: 16. Mai 2026
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) ist ein rechtsverbindlicher Vertrag zwischen Ihnen (dem „Lizenznehmer", einer natürlichen oder juristischen Person) und Project Line („Lizenzgeber"), der die Nutzung der Software Intelligente Klinikmanagement-Plattform („Software") regelt. Durch Installation, Vervielfältigung oder Nutzung der Software akzeptieren Sie die Bedingungen dieser EULA.
1. Lizenzgewährung
Vorbehaltlich Ihrer Einhaltung dieser EULA und der Entrichtung anwendbarer Abonnementgebühren gewährt Ihnen der Lizenzgeber eine persönliche, nicht-ausschließliche, nicht übertragbare, widerrufliche Lizenz zur Installation und Nutzung der Software auf von Ihnen genutzten oder kontrollierten Geräten, ausschließlich für Ihren internen Praxisbetrieb, während der Laufzeit Ihres Abonnements.
2. Beschränkungen
Sie dürfen die Software (a) nicht unterlizenzieren, verkaufen, vermieten, verleasen, verleihen oder übertragen; (b) nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, soweit nicht durch zwingendes Recht ausdrücklich gestattet; (c) nicht ändern oder abgeleitete Werke erstellen; (d) Schutzrechts- und Eigentumsvermerke nicht entfernen oder verändern; (e) nicht für rechtswidrige, rechtsverletzende oder schädigende Zwecke nutzen.
3. Abonnement und Updates
Die Software wird als Abonnement bereitgestellt. Der Lizenzgeber kann nach eigenem Ermessen Updates, Patches und neue Versionen veröffentlichen. Einige Updates können für den Weiterbetrieb erforderlich sein. Die Einstellung einer nicht unterstützten Version stellt keine Vertragsverletzung dar.
4. Eigentum
Die Software wird lizenziert, nicht verkauft. Alle Rechte, Titel und Interessen an der Software, einschließlich aller Urheber-, Patent-, Marken-, Geschäftsgeheimnis- und sonstigen geistigen Eigentumsrechte, verbleiben beim Lizenzgeber.
5. Gewährleistungsausschluss
DIE SOFTWARE WIRD „WIE BESEHEN" UND „WIE VERFÜGBAR" BEREITGESTELLT, OHNE GEWÄHRLEISTUNGEN JEDER ART, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH DER GEWÄHRLEISTUNGEN DER MARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND DER GENAUIGKEIT VON KI-INHALTEN. DIE SOFTWARE IST KEIN MEDIZINPRODUKT; ALLE KLINISCHEN ENTSCHEIDUNGEN VERBLEIBEN IN DER VERANTWORTUNG EINES APPROBIERTEN ARZTES BZW. SONSTIGER BERUFSZUGELASSENER HEILBERUFSANGEHÖRIGER.
6. Haftungsbeschränkung
IM GRÖSSTMÖGLICHEN GESETZLICH ZULÄSSIGEN UMFANG IST DIE GESAMTHAFTUNG DES LIZENZGEBERS NACH ODER IM ZUSAMMENHANG MIT DIESER EULA AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DEN SIE IN DEN ZWÖLF (12) MONATEN VOR DEM SCHADENSEREIGNIS AN DEN LIZENZGEBER FÜR DIE SOFTWARE GEZAHLT HABEN. IN KEINEM FALL HAFTET DER LIZENZGEBER FÜR ENTGANGENEN GEWINN, DATENVERLUST, RUFSCHADEN ODER MITTELBARE, BESONDERE, ZUFÄLLIGE, FOLGE- ODER STRAFSCHÄDEN, AUCH WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE. UNBERÜHRT BLEIBT DIE HAFTUNG, DIE NACH ZWINGENDEM RECHT NICHT AUSGESCHLOSSEN WERDEN KANN.
7. Freistellung
Sie verteidigen, stellen frei und halten Project Line von Ansprüchen Dritter schadlos, die sich ergeben aus (a) Ihrer unbefugten Nutzung der Software, (b) jeder medizinischen Entscheidung oder Behandlung, die Sie erbringen, (c) dem Versäumnis, erforderliche Patienteneinwilligungen einzuholen — einschließlich der Einwilligung für jede von Ihnen aktivierte automatisierte Patientenkommunikation (Erinnerungen, Recalls, Marketing, Rückgewinnung, KI-Autoantworten), für die SIE nach geltendem Telekommunikations- und Marketingrecht (z. B. TCPA, §30A Israel, PECR, ePrivacy/UWG) der Absender/Initiator sind, auch wenn die Nachrichten über eine von Project Line betriebene Nummer übermittelt werden, die ausschließlich als Ihr Übertragungsweg dient — oder (d) einem Verstoß gegen diese EULA.
8. Beendigung
Diese EULA endet automatisch, wenn Sie ihre Bedingungen nicht einhalten oder Ihr Abonnement beenden. Mit Beendigung müssen Sie alle Kopien der Software deinstallieren und vernichten. Die Abschnitte 4, 5, 6, 7, 9 und 10 bleiben über die Beendigung hinaus wirksam.
9. Anwendbares Recht & Gerichtsstand
Diese EULA unterliegt dem Recht von Israel unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Vorschriften. Ausschließlicher Gerichtsstand sind die zuständigen Gerichte von Tel Aviv-Yafo, Israel. Sammelklagen sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
10. Gesamte Vereinbarung & Kontakt
Diese EULA bildet zusammen mit den Nutzungsbedingungen, der Datenschutzerklärung und jeder unterzeichneten BAA/AVV die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Lizenzgeber bezüglich der Software. Kontakt: Project Line — support@projectlineil.com — Israel.